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Die Abfallverzeichnisverordnung legt fest, welche Abfälle besonders überwachungsbedürftig sind (diese sind dort mit einem Sternchen * gekennzeichnet) und was bei ihrer Entsorgung wichtig ist. Zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gehören auch Lacke, Farben, Lösungsmittel, Verdünner usw.
Was rechtlich bei der Entsorgung dieser Abfälle beachtet werden muss, hängt davon ab, ob sie verwertet oder beseitigt werden.
Wichtig: Wenn der Abfall Gefahrgut ist, sind auch die Anforderungen des Gefahrguttransportrechts zu berücksichtigen.
Aufwand: geringer Zeiteinsatz für das Einfordern und Ablegen von Annahmebestätigungen bei Entsorgungsvorgängen
Nutzen: Rechtssicherheit