Beseitigung

Der Abfall muss grundsätzlich bei der „Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/ Berlin“ (SBB) zur Entsorgung angemeldet werden. Diese weist den Abfall einer Entsorgungsanlage zu.

Wenn die Abfälle über ein Entsorgungsunternehmen entsorgt werden, müssen sie nicht bei der SBB angemeldet werden.

Bestimmte Abfälle können direkt, kostenpflichtig bei den Annahmestellen der Berliner Stadtreinigung abgegeben werden. Welche Abfälle hierzu gehören, findet man im Anhang der Berliner Problemabfallverordnung